|
Ca. 16 kg Gelwachs. Patentrechtlich nicht für die Herstellung von Kerzen zugelassen (Pat.0871692), ansonsten ist das Wachs identisch mit dem Kerzengelwachs. Ein Hinweis: Es kommt vor, dass der Kunststoffeimer beim Transport reisst. Das mindert die Qualität oder auch die Menge des Wachses nicht, und kann kein Grund zur Reklamation sein.
|