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Warum wir kein epost.de Postfach  haben und über epost.de nicht erreichbar sind.
Abgesehen von dem Umstand, das epost viel Geld kostet...

Wikipedia Kommentar
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Postbrief

Der E-Postbrief fällt nicht wie ein normaler Brief unter das Briefgeheimnis. Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG fällt eine elektronische Mitteilung nur unter das Fernmeldegeheimnis, welches bei weitem keinen so umfassenden Schutz wie das Briefgeheimnis  bietet. Das Briefgeheimnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen  durch einen Richter aufgehoben werden. [26] Die Aufhebung des Fernmeldegeheimnises kann ebenfalls nur durch ein Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann dies auch von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden, wobei dies binnen drei Tagen nach § 100a StPO und § 100b StPO von einem Gericht  bestätigt werden muss. [27][28]

  • Privat- und Geschäftskunden werden gemäß den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen.  Unterlässt der Kunde dies, gilt der E-Postbrief dennoch als zugestellt  und eventuelle Fristen beginnen zu laufen. [26] Allerdings gelten auch normale Postsendungen nach gängiger  Verkehrsanschauung und Rechtsprechung noch am gleichen Tag spätestens  aber am nächsten Tag als zugegangen je nach Uhrzeit der Zustellung. [29] Insofern stellt dies keinen "Nachteil" zu normaler Post dar.
  • Die Post speichert gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller  Kunden, die dem zugestimmt haben, in einem für andere Kunden des  E-Postbriefs zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden können die  Deutsche Post beauftragen, die
    E-Postbrief-Adresse einer Person mittels  einer postalischen Anschrift und mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses  zu ermitteln.[26]
  • Wer kein Mobiltelefon besitzt oder seine Rufnummer der Post nicht offenlegen möchte, kann  sich gegenwärtig nicht für den E-Postbrief-Dienst anmelden. (AGB, I.6.5 und IV.2.1))
  • Es ist keine Möglichkeit vorgesehen, den E-Postbrief in bestehende  Geschäftsprozesse und Software zu integrieren (z.B. ist eine  Weiterleitung selbst an verifizierte E-Mail-Konten nicht möglich). Daher müssen Kunden des E-Postbriefes diesen Dienst zusätzlich zur normalen  E-Mail behandeln. [30]
  • Die Stiftung Warentest kritisiert, dass die Preise für einen E-Postbrief gleichauf mit den  Portokosten für einen normalen Brief liegen, Einschreiben per  E-Postbrief zum Teil sogar teurer sind. [31] Zudem sieht die Stiftung Warentest das System noch als unausgereift an, besonders den Druckservice. Hauptkritikpunkte sind langsame  Zustellzeit, schlechte Bedienung von E-Postbrief-Anhängen und  Fehldrucke, welche trotzdem bezahlt werden müssen. Die Stiftung  Warentest sagt, man könne bei ausgedruckten Briefen als Absender nicht sicher sein, was beim Empfänger ankommt. [32] Die Deutsche Post reagierte auf die Kritik der Stiftung Warentest mit einer FAQ. [33]
  • Die Post stellt bei Nutzung der Versandart Klassisch die  elektronisch aufgegebenen E-Postbriefe am nächsten Arbeitstag zu, wenn  diese bis 18:00 Uhr aufgegeben wurden. Später oder an Wochenenden und  Feiertagen aufgegebene E-Postbriefe werden am übernächsten Arbeitstag  zugestellt.[34] Da sich der Dienst noch im Aufbau befindet, werden gegenwärtig keine  E-Postbriefe an Wochenenden ausgedruckt. Dadurch findet eine Zustellung  der am Freitagabend und am Wochenende aufgegebenen E-Postbriefe erst mit Verzögerung dienstags statt.[35].
  • Zum Thema Sicherheit wird außerdem kritisiert, dass die Deutsche Post AG in ihrer Kommunikation nach dem Prinzip "Security through obscurity" vorgeht.[36] Bekannt ist daher nur, dass das E-Postbrief Portal durch eine TLS-Verschlüsselung die Kommunikation zwischen Benutzer und Betreiber sichert.[31][30] Es ist deshalb fraglich, ob die Nachrichten auf dem Server des  Betreibers entschlüsselt werden und so ein Angriffsziel für unbefugte  Leser darstellen, wie bei der De-Mail vorgesehen.[37] Optional bietet die Deutsche Post eigene Zertifikate an, welche 
    E-Postbriefe durchgehend von Versender bis zum Empfänger verschlüsseln.[38] Eingehende Dateianhänge von E-Postbriefen werden automatisch durch  einen Virenscanner gescannt. Als Erbringer von Post- und  Telekommunikationsdiensten stellt die Deutsche Post AG auch E-Postbriefe mit verdächtigen Dateien zu, legt diese jedoch in einem speziellen  Quarantäne-Bereich ab.[30]
  • Es werden nicht die geltenden Normen des Weltpostvereines, sowie der EU und der DIN eingehalten.[39]