Wie würden Sie das finden: Jeden Morgen bringt Ihnen derselbe Bäcker 10 Brötchen. 3650 Stück im Jahr. Kümmelbrötchen, welche Sie nicht mögen und auch nicht brauchen, aber ansonsten durchaus keine schlechte Ware. Jahrein jahraus. Einmal im Jahr kommt die Rechnung über 20000 Kümmelbrötchen - denn nicht jeder, der welche angeliefert bekommt, bezahlt auch dafür. Und das muss ja schliesslich mitfinanziert werden. Es kommt vor, dass der Bäcker meint, da müsse mehr Kümmel drauf, oder es sollen vielleicht doch 2 Brötchen am Tag mehr sein. Das wird dann natürlich gemacht - und auch berechnet. Warum macht Ihr Bäcker das, wo er doch eigentlich mit einer anständigen Arbeit anständiges Geld verdienen könnte? Natürlich! Sie ahnen es! Es gibt da ja das Kümmelbrötchenverbreitungsgesetz von 1950! Hier wird gesagt, daß jeder Mensch, der ein Verdauungsorgan hat auch Kümmelbrötchen braucht! Und schließlich sei doch klar, dass der Bäcker, wenn er es für richtig hielte, schon dafür sorgen würde, dieses Gesetz abzuschaffen. Sie wissen nicht wovon hier geschrieben wird? Tauschen Sie die Kümmelbrötchen gegen die Handelskammerzeitung und lesen Sie das IHK Gesetz von 1950. Wolfgang Ihde